GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG FÜR SEMINAR-, WEBINAR- UND VIDEO-ON-DEMAND-INHALTE
1. Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsverpflichtung
Der Teilnehmer verpflichtet sich alle vertraulichen Informationen, die er im Rahmen der Seminare, Webinare und Videos on Demand der MITOcare GmbH & Co. KG erhält, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben und/oder diesen zugänglich zu machen.
Als vertrauliche Informationen gelten alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind, die ausgehändigten Skripte und sonstige Seminarunterlagen, (verbotene) Mitschnitte und Streamings der Seminar und Webinare oder Videos on Demand und zur Verfügung gestellte elektronische Dateien.
Das vermittelte Wissen darf selbstverständlich bei Patienten und Endkunden angewendet werden. Eine solche Anwendung stellt keinen Verstoß gegen diese Ziffer 1 dar.
In Fällen, in denen die Vertragspartner zum Zweck der Erfüllung der gemeinsamen Zielsetzung, Informationen, die ansonsten der Geheimhaltung unterliegen, an Dritte, - insbesondere Mitarbeiter oder Berater, weitergegeben werden, sind sie verpflichtet, mit diesen ebenfalls gleichlautende Geheimhaltungserklärung zu schließen.
2. Mitschneiden etc.
Das Mitschneiden, Fotografieren oder Filmen bei Seminaren, Webinaren oder Videos on Demand ist untersagt.
3. Haftung
Die MITOcare GmbH & Co. KG übernimmt grundsätzlich keinerlei Haftung für die in den Seminaren vermittelten Therapieansätze. Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich für seine Therapieansätze und Handlungen an Patienten.
Die Haftungsbegrenzung gilt nicht in Fällen des vorsätzlichen Verschuldens.
4. Vereinbarungsdauer
Für Therapeuten mit Kooperationsvertrag:
Für Therapeuten mit Kooperationsvertrag gilt diese Vertraulichkeitsvereinbarung für die gesamte Zeit der Kooperation. Für den Beginn der Frist ist der jeweilige Eintritt als Kooperationspartner ausschlaggebend.
Für Endkunden und Therapeuten ohne Kooperationsvertrag:
Für Nicht- Therapeuten und Therapeuten ohne Kooperationsvertrag beginnt diese Vertraulichkeitsvereinbarung mit Anmeldung zum ersten Webinar oder Seminar oder Buchung eines Video on Demands und gilt für eine Zeit von 3 Jahren nach Abschluss des jeweils letzten Webinars oder Seminars oder Buchung eines Video on Demands.
5. Vertragsstrafe
Für jeden Fall eines Verstoßes gegen die Geheimhaltungsverpflichtung laut Punkt 1. vereinbaren die Vertragsparteien eine Vertragsstrafe in der Höhe von 10.000 EUR.
Das Recht von der vertragsbrüchigen Partei eine darüber hinausgehenden Schaden oder Unterlassen zu verlangen, bleibt unberührt.
6. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, für die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung, eine Bestimmung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung sowie den Intentionen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken.