EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG ZUR VERWENDUNG VON FOTOS UND VIDEOS

Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass Foto- und/oder Videoaufnahmen, die im Rahmen der Veranstaltungen der MITOcare Akademie gemacht werden und auf denen ich abgebildet bin, von der MITOcare GmbH & Co. KG für folgende Zwecke genutzt werden dürfen:

  • Veröffentlichung auf www.mitocare.de
  • Printveröffentlichung in Informations- und Werbematerialien der MITOcare GmbH & Co. KG
  • Veröffentlichung der Seminaraufzeichnung im Rahmen eines käuflich zu erwerbenden Video-on-Demands
  • Aushang in den Räumen der MITOcare GmbH & Co.KG
MITOcare GmbH & Co. KG verpflichtet sich dazu, das Bildmaterial ohne personenbezogene Daten zu veröffentlichen.

MITOcare GmbH & Co. KG weist darauf hin, dass die Fotos bei einer Veröffentlichung im Internet weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung der Fotos durch Dritte kann daher nicht ausgeschlossen werden.

Ich bin jederzeit berechtigt, die MITOcare GmbH & Co. KG um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu meiner Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Ich kann jederzeit gegenüber der MITOcare GmbH & Co. KG die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Ich kann darüber hinaus jederzeit ohne Angaben von Gründen von meinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Ich kann den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an info@mitocare.de übermitteln. Die Informationen zur Datenbehebung gemäß Artikel 13 DSGVO (Datenschutzerklärung) habe ich erhalten und erkläre mich damit einverstanden.

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG FÜR SEMINAR-, WEBINAR- UND VIDEO-ON-DEMAND-INHALTE

1. Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsverpflichtung
Der Teilnehmer verpflichtet sich alle vertraulichen Informationen, die er im Rahmen der Seminare, Webinare und Video-on-Demands der MITOcare GmbH & Co. KG erhält, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben und/oder diesen zugänglich zu machen.

Als vertrauliche Informationen gelten alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind, die ausgehändigten Skripte und sonstige Seminarunterlagen, (verbotene) Mitschnitte und Streamings der Seminar und Webinare oder Video-on-Demands und zur Verfügung gestellte elektronische Dateien.

Das vermittelte Wissen darf selbstverständlich bei Patienten und Endkunden angewendet werden. Eine solche Anwendung stellt keinen Verstoß gegen diese Ziffer 1 dar.

In Fällen, in denen die Vertragspartner zum Zweck der Erfüllung der gemeinsamen Zielsetzung, Informationen, die ansonsten der Geheimhaltung unterliegen, an Dritte, - insbesondere Mitarbeiter oder Berater, weitergegeben werden, sind sie verpflichtet, mit diesen ebenfalls gleichlautende Geheimhaltungserklärung zu schließen.

2. Mitschneiden etc.

Das Mitschneiden, Fotografieren oder Filmen bei Seminaren, Webinaren oder Video-on-Demands ist untersagt.

3. Haftung

Die MITOcare GmbH & Co. KG übernimmt grundsätzlich keinerlei Haftung für die in den Seminaren vermittelten Therapieansätze. Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich für seine Therapieansätze und Handlungen an Patienten.

Die Haftungsbegrenzung gilt nicht in Fällen des vorsätzlichen Verschuldens.

4. Vereinbarungsdauer

Für Therapeuten mit Kooperationsvertrag:
Für Therapeuten mit Kooperationsvertrag gilt diese Vertraulichkeitsvereinbarung für die gesamte Zeit der Kooperation. Für den Beginn der Frist ist der jeweilige Eintritt als Kooperationspartner ausschlaggebend.

Für Endkunden und Therapeuten ohne Kooperationsvertrag:
Für Nicht- Therapeuten und Therapeuten ohne Kooperationsvertrag beginnt diese Vertraulichkeitsvereinbarung mit Anmeldung zum ersten Webinar oder Seminar oder Buchung eines Video on Demands und gilt für eine Zeit von 3 Jahren nach Abschluss des jeweils letzten Webinars oder Seminars oder Buchung eines Video on Demands.

5. Vertragsstrafe

Für jeden Fall eines Verstoßes gegen die Geheimhaltungsverpflichtung laut Punkt 1. vereinbaren die Vertragsparteien eine Vertragsstrafe in der Höhe von 10.000 EUR.
Das Recht von der vertragsbrüchigen Partei eine darüber hinausgehenden Schaden oder Unterlassen zu verlangen, bleibt unberührt.

6. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, für die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung, eine Bestimmung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung sowie den Intentionen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken.